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ich fahren? |
kostet es? |
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ich wissen? |
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| Fahrzeuge | ||||||||||||
| Klasse L Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit zulassungsfreien Anhängern Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h bbH* Mindestalter 16 Jahre bzw.14 Jahre mit Ausnahme-Genehmigung |
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Klasse T
Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge Mindestalter 16 Jahre. Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie nur Zugmaschinen mit einer bbH* von 40 km/h fahren |
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*bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit |
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