Was darf
ich fahren?
Was
kostet es?
Was muß ich machen?
Was muß
ich wissen?
Fahrzeuge
Klasse L
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit zulassungsfreien Anhängern Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h bbH*

Mindestalter 16 Jahre bzw.14 Jahre mit Ausnahme-Genehmigung

Klasse T

Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h, auch mit Anhänger Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h , auch mit Anhänger

Mindestalter 16 Jahre. Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie nur Zugmaschinen mit einer bbH* von 40 km/h fahren


*bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit